Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die anwaltliche Tätigkeit ist eine hochwertige Dienstleistung. Sie besteht
aus der Ermittlung des Sachverhaltes, dessen rechtlicher Prüfung, Bewer-
tung und der Vermittlung dieses Ergebnisses an den Mandanten. Dieser
erste Teil der Tätigkeit macht den wesentlichen Aufwand aus. Ein zweiter
Teil des vergütungspflichtigen Aufwandes liegt in der Umsetzung des jewei-
ligen Prüfungsergebnisses sowie des Zieles des Mandanten.
Der Zulassung zum Rechtsanwalt geht ein mehrjähriges Studium voraus.
Fortwährende Weiterbildungen, eine umfangreiche Literaturausstattung
sowie qualifizierte Mitarbeiter (deren Tätigkeit nicht gesondert vergütet
wird) sind wesentliche kostenbildende Faktoren. Da Anwälte für die Folgen
ihrer Tätigkeit einzustehen haben, fallen darüber hinaus erhebliche
Versichungsbeiträge an, welche aus den Gebühren abzudecken sind.
Dieses bitten wir zu beachten.
Grundlage des anwaltlichen Vergütungsrechts ist das Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz. Dieses regelt die wesentlichen Gebührentatbestände
für die einzelnen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht etc.).
Für das Strafrecht sind feste Gebührentatbestände vorgegeben, welche
sich nach der Tätigkeit vor einem gerichtlichen Verfahren sowie in dem
gerichtlichen Verfahren richten. Dabei ist es auch von Bedeutung, welches
Gericht in welcher Besetzung zuständig ist.
Zivil- und Verwaltungsrecht richten sich nach dem jeweiligen Streitwert
der Angelegenheit, welcher sich regelmäßig aus dem Interesse des
Mandanten an der Sache ermitteln läßt. Weiter ist der Umfang der Tätig-
keit maßgeblich, d.h. es ist von Bedeutung, ob sich die anwaltliche
Tätigkeit auf eine Beratung beschränkt oder ob eine außergerichtliche
oder eine gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist. Die Höhe der Vergütung
ergibt sich dann aus einer Gebührentabelle.
Für das gerichtliche Verfahren sind durch den Kläger regelmäßig Gerichts-
kosten zu verauslagen.
Die entstehenden Gebühren und Kosten sind im Falle des Obsiegens vom
Gegner zu erstatten (wenn der Gegner dazu in der Lage ist ...). Eine Aus-
nahme gilt im Arbeitsrecht, wo jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten
selbst zu tragen hat.
Gerne geben unsere Mitarbeiterinnen Ihnen Auskunft zu Streitwert, Gebüh-
renhöhe und das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens. Zögern Sie
nicht, uns anzusprechen.
Für die längerfristige Zusammenarbeit, aber auch für den Einzelfall, bietet
sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung an, welche auf die tatsäch-
lich erbrachte Leistung (Zeit) abstellt. Dieses macht die entstehenden Kos-
ten für den Mandanten leichter kalkulierbar. Zögern Sie nicht, uns anzu-
sprechen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie unter den gesetzlichen
Voraussetzungen bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen.
Wir beseitigen Denkhindernisse!
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